Home » Gesellschaft, Menschen, Bürger » Recht, Gesetz » Feed 159
RSS-Feed Information:

Recht haben und Recht bekommen, sind leider allzu oft zweierlei Dinge. Im RSS Feed der Rechtsanwälte Kotz finden Sie regelmäßig aktuelle wissenswerte Artikel aus dem juristischen Alltag. Dort werden sowohl aktuell brisante Themen beleuchtet, als auch neue Urteile und Rechtslagen informativ erklärt.

Tags: artikel recht rechtsanwalt gesetze urteile
Einträge: 10 Kategorie: Recht, Gesetz
aktualisiert am: 29.11.2010 - 03:50:25
Feed-Einträge:
Der Gläubiger kann die Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO auf eine Herausgabe der Wohnung beschränken, wenn er an sämtlichen in den Räumen befindlichen Gegenständen ein Vermieterpfandrecht geltend macht (BGH, Beschluss vom 17.11.2005, Az: I ZB 45/05). Bei einer Zwangsvollstreckung nach dem Berliner Modell kann der Vermieter die erheblichen Kosten einer zwangsweisen Wohnungsräumung oder Hausräumung einsparen. Der Gerichtsvollzieher tauscht bei einer Zwangsräumung nach dem Berliner Modell lediglich das Wohnungsschloss aus. Dem Mieter müssen jedoch seine persönlichen Gegenstände (Fotos, Pass, etc.) herausgegeben werden.
Der Mieter darf die Zahlung der Kaution an den Vermieter von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos abhängig machen (BGH, Urteil vom 13.10.2010, Az: VIII ZR 98/10).
Aufgrund der Bundesratszustimmung vom 26.11.2010 tritt am 01.12.2010 die geänderte Straßenverkehrsordnung in Kraft. Fahrzeugführer die bei winterlichen Verhältnissen (= Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- und Reifglätte) ein Fahrzeug mit Sommerreifen führen, müssen ab dem 01.12.2010 mit einem Bußgeld in Höhe von 40,00 Euro rechnen (bisher 20,00 Euro). Wird der Straßenverkehr durch die falsche Bereifung behindert, so muss mit einem Bussgeld in Höhe von 80,00 Euro gerechnet werden (bisher 40,00 Euro). Eine Winterreifenpflicht über einen bestimmten Jahreszeitraum besteht jedoch nicht. Wer ein Fahrzeug bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen lediglich im öffentlichen Straßenverkehr parkt, muss nicht mit einem Bussgeld rechnen.
Es ist grob fahrlässig, wenn ein Kreditkarteninhaber seine Kreditkarte in einem verschlossenen Fahrzeug aufbewahrt. Insoweit kommt es nicht darauf an, ob die Karte sichtbar oder z.B. im Handschuhfach aufbewahrt wird. Wird die Kreditkarte aus dem Fahrzeug entwendet, haftet der Kreditkarteninhaber für den entstandenen Schaden (Amtsgericht Münster, Urteil vom 16.07.2010, Az: 61 C 389/10).
Ordnet ein Arzt aufgrund einer bestehenden Risikoschwangerschaft bis zum Beginn des Mutterschutzes ein Beschäftigungsverbot an, so hat die Schwangere einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie nicht aus einem anderen Grunde arbeitsunfähig ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.10.2010, Az:  L 11 AL 149/07).
Achtet ein Fußgänger bei dem Überqueren einer Straße nicht auf ankommenden Verkehr z.B. einen Motorradfahrer  und stürzt der Motorradfahrer aufgrund einer eingeleiteten Vollbremsung, haftet der Fußgänger selbst dann auf Schadensersatz, wenn der Motorradfahrer zu schnell gefahren ist (OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.04.2010, Az: 4 U 425/09 – 120).
Wird eine Kündigungsschutzklage per Telefax an das jeweilige Arbeitsgericht übersandt, muss die Seite mit der jeweiligen Unterschrift mitgefaxt werden. Fehlt die Seite mit der Unterschrift, ist die Klage unwirksam, da die 3wöchige Klagefrist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage unter Umständen nicht gewahrt wird. Man muss bei einer Faxübersendung auch die Anzahl der gefaxten Seiten überprüfen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.09.2010, Az: 6 Sa 103/10).
Aufzuklären ist nur über bekannte Risiken. War ein Risiko im Zeitpunkt der Behandlung noch nicht bekannt, besteht keine Aufklärungspflicht. War es dem behandelnden Arzt nicht bekannt und musste es ihm auch nicht bekannt sein, etwa weil es nur in anderen Spezialgebieten der medizinischen Wissenschaft aber nicht in seinem Fachgebiet diskutiert wurde, entfällt die Haftung des Arztes mangels schuldhafter Pflichtverletzung (BGH, Urteil vom 19.10.2010 ,  Az: VI ZR 241/09).
Der Arbeitgeber ist berechtigt, das Rauchen am Arbeitsplatz zu untersagen. Ein Anspruch auf bezahlte Raucherpausen besteht nicht. Die Pflicht, die Zeit des Rauchens auszustempeln, stellt auch keine unverhältnismäßige Belastung der Raucher dar. Die Raucher leisten während der Zigarettenpause keine Arbeit, weshalb schon aus diesem Grund eine Pflicht zum Ausstempeln gerechtfertigt ist. Besteht eine ausdrückliche Pflicht zum Ausstempeln und bedient ein Arbeitnehmer das Zeiterfassungsgerät nicht, so veranlasst er den Arbeitgeber, ihm Entgelt zu zahlen, ohne die geschuldete Leistung erbracht zu haben. Verstöße in diesem Bereich rechtfertigen in der Regel eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.05.2010, Az: 10 Sa 712/09).
Ein Sozialversicherungsträger kann gegenüber einem getrenntlebenden Vater, dessen Kind aufgrund seiner Aufsichtspflichtverletzung einen schwerwiegenden Gesundheitsschaden erlitten hat, keine Ersatzansprüche nach § 116 SGB X BVerfG aus übergegangenem Recht geltend machen (Beschluss vom 12.10.2010, Az.: 1 BvL 14/09).
© RSS-Info.net