Die steuerrechtlichen Regelungen zur Abzugsfähigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers, die seit dem 01.01.2007 in Kraft sind, sind verfassungswidrig und dürfen nicht mehr angewandt werden (BVerfG, Beschluss vom 06.07.2010, Az: 2 BvL 13/09). Laufende Verfahren sind auszusetzen. Der Gesetzgeber wurde durch das Bundesverfassungsgericht verpflichtet, die steuerrechtlichen Regelungen rückwirkend zum 01.01.2007 neu zu fassen.
Das OLG Hamburg hat nunmehr zahlreiche Versicherungsvertragsklauseln von Lebens- und Rentenversicherungen in Bezug auf einen Stornoabzug, eine vorzeitige Kündigung und eine Beitragsfreistellung für unwirksam erklärt. Hierdurch können Versicherungsnehmern noch Rückzahlungsansprüche gegenüber ihren ehemaligen Versicherungen zustehen, wenn die Versicherungsverträge ab 01.01.2005 bis heute gekündigt wurden (OLG Hamburg, Urteil vom 27.07.2010, Az: 9 U 233/09; 9 U 235/09; 9 U236/09, 9 U 20/10).
Auch bei mobilen Halteverbotsschildern muss ein Fahrzeugführer damit rechnen, dass sein Fahrzeug abgeschleppt wird, wenn er im eingeschränkten Halteverbot parkt und hierdurch Umzugswagen behindert (VG Köln, Urteil vom 21.01.2010, Az: 20 K 6900/08).
Ein Arbeitgeber kann mit einem Arbeitnehmer in einem anerkannten Ausbildungsberuf keinen „Anlernvertrag“ statt einem Ausbildungsvertrag abschließen, um so Kosten zu sparen. Ein solcher Anlernvertrag verstößt gegen § 134 BGB und ist nichtig (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.07.2010, Az: 3 AZR 317/08).
Friedliche Demonstranten dürfen durch die Polizei während der Demonstration ohne ihre ausdrückliche Zustimmung nicht gefilmt werden. Ein Filmen der friedlichen Demonstranten durch die Polizei stellt einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit und einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung derselben dar. Ein Filmen, auch ohne Speicherung der Bilder ist rechtswidrig (VG Berlin, Urteil vom 05.07.2010, Az: VG 1 K 905.09).
Ein nichtsorgeberechtigter Vater darf keine Bilder seiner Kinder im Internet ohne die ausdrückliche Zustimmung der sorgeberechtigten Kindesmutter veröffentlichen. Vor der Veröffentlichung von Kinderfotos die für jedermann im Internet abrufbar sind, bedarf es der diesbezüglichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters der Kinder (Amtsgericht Menden, Urteil vom 03.02.2010, Az: 4C526/09). Ohne die ausdrückliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters der Kinder ist die Veröffentlichung im Internet unzulässig.
Eine Gemeinde kann in ihren Baugrundstücksvergaberichtlinien festlegen, dass Interessenten die bereits über ausreichend Wohnraum verfügen, kein Baugrundstück erwerben können. Dies gilt selbst dann, wenn keine Nachfrage an den Baugrundstücken besteht (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.07.2010, Az: 2 A 10310/10.OVG).
Erwirbt ein Kunde ein Laptop bei einem Discounter, so stehen im die Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag nur direkt gegenüber dem Discounter zu. Hieran ändert auch ein Garantivertrag des Laptopherstellers nichts. Die Ansprüche des Kunden aus dem Kaufvertrag müssen generell gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden und nicht gegenüber dem Hersteller (Amtsgericht München, Urteil vom 30.12.2009, Az: 121 C 22939/09).
Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zur Schadensberechnung bei Baumängeln geändert. Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof steht dem Auftraggeber die Umsatzsteuer der Mängelbeseitigungskosten lediglich dann zu, wenn er die Mängel tatsächlich beseitigt hat. Die Entscheidung wurde in Anlehnung zu § 249 Absatz 2 Satz 2 BGB getroffen (BGH, Urteil vom 22.7.2010, Az: VII ZR 176/09). Hat der Auftraggeber die Baumängel noch nicht beseitigt, so kann er lediglich die Netto-Mängelbeseitigungskosten gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen.
Kommt es an einer Bushaltestelle unter Schülern zu einer Rangelei und wird ein Schüler von Unbekannten gestoßen und fällt er dadurch auf einen Schüler, so dass sich dieser verletzt, haftet der gestoßene Schüler nicht auf Schadensersatz. Dem gestoßenen Schüler kann hinsichtlich der Verletzung des anderen Schülers kein Schuldvorwurf gemacht werden (LG Coburg, Urteil vom 04.05.2010, Az: 21 O 20/10).