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Mit der zunehmenden Bedeutung des Internets haben sich ganz neue Rechtsprobleme entwickelt, die im Internetrechtsforum der Rechtsanwälte Kotz gemeinsam mit anderen Usern diskutiert und gelöst werden können.

Tags: rechtsanwalt forum anwalt internetrecht siegen
Einträge: 10 Kategorie: Internetrecht, Onlinerecht
aktualisiert am: 03.04.2013 - 17:35:17
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Hi ihr Lieben, schon seit langem spiele ich mit dem Gedanken, in meiner Wohnung Plakate aufzuhängen. Die Plakate würde ich mir gern hier drucken lassen. Die Motive wollte ich mir über die Google-Bildersuche auswählen. Nun habe ich aber in Erfahrung gebracht, dass nicht jedes Foto von Google so ohne Weiteres verwendet und bearbeitet werden darf. Kann ich bei Google gleich nach Bildern suchen, die ohne Einschränkung genutzt werden können? Weiß jemand, ob man vielleicht sogar geschützte Fotos sofort erkennt? Vielen Dank!
Hi,   stimmt es, dass man wegen der Fotografen-Lizenz selbst bei Netzwerken wie www.facebook.de oder www.neu.de aufpassen muss? Einige Foren meinen, dass man sogar mit Abmahnungen rechnen kann, wenn z. B. Passfotos im Internet auftauchen. Stimmt das? Ich habe das bisher immer so gemacht und auch Freunde stellen ihre Passfotos einfach online. Muss man deswegen jetzt mit Strafen rechnen?
Ich entwickle ein Onlineportal zur Verknüpfung von Fotografen und Sportlern. Fotografen bieten dabei ihre Bilder zu Verkauf an. Fotografen bewerben sich um beim System mitmachen zu können und unterschreiben einen Vertrag.  Die Frage ist ob ich den Fotografen einen Newsletter senden kann. Oder müssen diese eine Möglichkeit haben diesen an und abzubestellen.Wie ist es wenn ich den Fotografen Infos rund um das System schicke (Änderungen im System zb höhere Zahlungen oder ähnliches).  Ich möchte aber zusätzlich ihnen auch Hilfestellungen im Newsletter schicken.  Darf ich das oder nicht? Was ist die Voraussetzung dazu?Ich hoff es ist soweit verständlich um was es geht.   Es wäre spitze wenn jemand antwortet der sich damit auskennt!Vielen dank Liebe Grüße Karo
Hallo!   Vor kurzem habe ich bei Facebook bei einem Voting-Gewinnspiel teilgenommen. Es hieß, dass es am 5.Juli enden sollte. Tatsächlich lief es dann aber nicht bis 5. Juli 0 und sondern bis 5. Juli 24 Uhr und ausgerechnet in diesem Zeitraum spielten sich eine ganze Reihe merkwürdiger "Zufälle" ab - drei neue Videos tauchten im Voting auf und schafften es innerhalb weniger Stunden auf die ersten Plätze, anderen Videos fehlten auf einmal wieder Stimmen, und und und. Für mich fängt der 5. Juli aber mit 0 Uhr an und wenn das Gewinnspiel am 5. Juli enden soll ohne näher genannte Uhrzeit, dann müsste doch der Tagesbeginn auch gleichzeitig Ende des Gewinnspiels darstellen, oder? Wäre schön, wenn sich hier jemand näher damit auskennt und mir eine "handfeste" Antwort geben kann.   LG, Deli    
Hallo, meine Mutter hat letztes Monat von einer Inkasso-Firma die bereits im MDR und im Internet sowie in versch. anderen Medien Schlagzeilen gemacht hat einen Drohbrief erhalten in dem stand "sind Sie sich überhaupt Ihrer Lage bewußt", zudem wurde eine Forderung in Höhe von Euro 131 gefordert für einen angeblich geschlossenen Vertrag wegen eines Gewinnspieles. Meine Mutter versicherte mir zwar daß sie nichts abgeschlossen hätte hat aber natürlich weil sie sich eingeschüchtert fühlte bezahlt. Nun wird sie dieses Geld zwar wie ich annehme nicht mehr bekommen, mir persönlich wäre jedoch wesentlich wohler wenn ich gegen diese Inkasso-Herren, gegen die übrigens bereits mehrere Strafanzeigen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft laufen, ebenfalls Anzeige erstatten könnte. Meine Frage deshalb: ist es möglich nun, nachdem meine eingeschüchterte Mutter bereits bezahlt hat, gegen die o.g. noch Anzeige zu erstatten oder ist dies nach der geleisteten Zahlung nich tmehr möglich? Danke für Antworten im voraus.Martina W.
Ich wollte mir eine Seite im Internet anschauen, dazu musste ich mich erst anmelden, was ja heut zu Tage keine Besonderheit ist. Ich habe mich angemeldet und eine richtig schlechte Seite vorgefunden. Zufällig habe ich irgendwas von Vertrag und Widerruf gelesen und dachte, o.k. wiederrufst du mal lieber, diese Seite besuchst du sowieso nicht mehr so schlecht wie sie ist. Damit war das Thema für mich erledigt. Das war Mitte Mai. Nun kam im Juni per E-Mail eine Rechnung von der Firma die diese Seite unterhält. Ich soll nun 2 Jahre lang 8,00 Euro pro Monat bezahlen. Und jetzt kam eine Mahnung auch noch eine Mahngebühr von 11,00 Euro, weil ich es nicht gleich bezahlt habe. Ich habe schon nach der Rechnung zurückgeschrieben, dass ich doch WIDERRUFEN hätte. Die Antwort war, dass ich den Mitgliederbereich betreten hätte und somit kein Widerruf möglich sei. Ich solle doch, wenn ich die Seite ordentlich kündigen. Und schließlich stand es doch in den Nutzungsbedingungen, dass und wie viel es kosten würde. Und die hätte ich ja nun mal bestätigt!!! Ich dachte wenn ich kündige komme ich sofort aus dem Vertrag raus, Aber nein weit gefehlt, in zwei Jahren ist sie gültig.   Ist das rechtlich richtig, dürfen die irgendwelche Kosten in den Nutzungsbedingungen VERSTECKEN und MÜSSEN sie nicht mal ganz EINDEUTIG sagen/angeben das es KOSTENPFLICHTIG ist???? Muss ich jetzt ohne wenn und aber, für eine unzulängliche schlechte Internetseite zahlen die nix taugt. Ich bin arbeitslos und kann keine/möchte keine 100,00 Euro für ABZOCKE zahlen. Habe ich keine Rechte oder stimmt es das es NUR meine Schuld ist weil ich die Nutzungsbedingungen nicht bis zu ende gelesen habe??? ES IST SEHR DRINGEND, DA MIR SCHON MIT INKASSO GEDROHT WIRD!!!!  DANKE VIELMALS!!!!!
Ich wollte mir eine Seite im Internet anschauen, dazu musste ich mich erst anmelden, was ja heut zu Tage keine Besonderheit ist. Ich habe mich angemeldet und eine richtig schlechte Seite vorgefunden. Zufällig habe ich irgendwas von Vertrag und Widerruf gelesen und dachte, o.k. wiederrufst du mal lieber, diese Seite besuchst du sowieso nicht mehr so schlecht wie sie ist. Damit war das Thema für mich erledigt. Das war Mitte Mai. Nun kam im Juni per E-Mail eine Rechnung von der Firma die diese Seite unterhält. Ich soll nun 2 Jahre lang 8,00 Euro pro Monat bezahlen. Und jetzt kam eine Mahnung auch noch eine Mahngebühr von 11,00 Euro, weil ich es nicht gleich bezahlt habe. Ich habe schon nach der Rechnung zurückgeschrieben, dass ich doch WIDERRUFEN hätte. Die Antwort war, dass ich den Mitgliederbereich betreten hätte und somit kein Widerruf möglich sei. Ich solle doch, wenn ich die Seite ordentlich kündigen. Und schließlich stand es doch in den Nutzungsbedingungen, dass und wie viel es kosten würde. Und die hätte ich ja nun mal bestätigt!!! Ich dachte wenn ich kündige komme ich sofort aus dem Vertrag raus, Aber nein weit gefehlt, in zwei Jahren ist sie gültig.   Ist das rechtlich richtig, dürfen die irgendwelche Kosten in den Nutzungsbedingungen VERSTECKEN und MÜSSEN sie nicht mal ganz EINDEUTIG sagen/angeben das es KOSTENPFLICHTIG ist???? Muss ich jetzt ohne wenn und aber, für eine unzulängliche schlechte Internetseite zahlen die nix taugt. Ich bin arbeitslos und kann keine/möchte keine 100,00 Euro für ABZOCKE zahlen. Habe ich keine Rechte oder stimmt es das es NUR meine Schuld ist weil ich die Nutzungsbedingungen nicht bis zu ende gelesen habe??? ES IST SEHR DRINGEND, DA MIR SCHON MIT INKASSO GEDROHT WIRD!!!!  DANKE VIELMALS!!!!!
Eine Freundin von mir hat vor lauter Wut über die Parkkünste ihres Nachbarn bei Beate Uhse eine Kataloganforderung via Internet auf seinen Namen getätigt. Dabei hat sie eine email-Adresse angegeben, die sie sich lediglich ausgedacht (also nicht angelegt!) hat. Das hat sie auch bei der Polizei zugegeben, nachdem diese wegen Stalking ermittelt hat. Nun hat sie eine Anklageschrift gem. § 269  StGB zugestellt bekommen, wegen Fälschung beweiserheblicher Daten. Erfüllt die Tat überhaupt die Bedingungen dieses Paragraphen? Sie selbst hat ja keinerlei Vorteil erlangt, das "Opfer" ist auch nicht wirklich geschädigt worden.
Hallo,   ich bin in einer schrecklichen Notlage und hoffe hier ein paar Antworten zu finden.   Ich habe beim Online Casino "Party Casino" knapp 7000€ schulden. Habe immer gespielt und per ELV von meinem Konto abbuchen lassen. Nun hat die Bank das alles wieder geholt und die Schulden sind jetzt im Casino geblieben. Was kann ich machen, bzw. ich habe gelesen und gehört, das ich diese Schulden evtl. nicht bezahlen muss, stimmt das? Ich kann diese auch nicht zahlen, weil ich nur Unterhalt und Kindergeld bekomme. Wer kann mir eine vernünftige Antwort geben? Danke schon mal im Vorraus.
Ich habe in einem Onlineauktionshaus, bei welchem Artikel mit Geboten ersteigert werden können, ein Netbook für 10 Cent mit einem Bietbutler ersteigert. Es kommt dort öfters vor, dass Artikel weit unter Preis verkauft werden. Den Gesamtbetrag inkl. Versandkosten hatte ich gleich nach Ende dieser bezahlt. Am nächsten Tag erhielt ich eine Rückbuchung mit dem Vermerk "bekannt" Laufzeitfehler. Aus einem Telefonat mit der Firma ging hervor, dass angeblich mehrere Buttler von anderen Usern auch gesetzt wurden aber nicht angezeigt wurden. Soll sich um ein Programmierungsproblem handeln. Somit lief die Auktion bei 10 Cent aus und ich bin der Gewinner. Habe auch alle E-Mails (Glückwunsch zum Gewinn, Bezahl E-Mail, Zahlung erhalten E-Mail) erhalten. Habe meine Buttler aber auch nicht kurz vor knapp gesetzt. Durch den angeblichen Laufzeitfehler wurde die Auktion im Nachhinein annuliert. Dies ist für mich aber nicht nachvollziehbar, da die Auktion regulär von der Zeit ablief. Sie können mir ja was vom Fisch erzählen, da ich keinen Zugriff auf die Protokolle habe. Ich fühle mich irgendwie verkohlt, da sie es ja dann bei jeder Auktion sagen können, welcher nicht zu einem guten Preis ausläuft. Ich vermute einfach nur den Hintergrund, da es zu billig war. Kann ich auf die Erfüllung des Vertrages bestehen? Ggf. mit meinem Anwalt. Für kurze Informationen bzw. Meinungen wäre ich dankbar. MfG Cyrus 
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